Allgemeine Vermittlungsbedingungen der Horrido Jagdreisen UG (haftungsbeschränkt)

Horrido Jagdreisen UG (haftungsbeschränkt) - Jagdreisevermittlung

An der Steinkuhle 35
38165 Lehre
Deutschland
vertreten durch die Geschäftsführerin Anika Höper
E-Mail: info@horrido-jagdreisen.com
Telefon: +49 171 989 5260
Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig, HRB 212981
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Stellung

(1) Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen der Horrido Jagdreisen UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Horrido Jagdreisen“, im Zusammenhang mit Jagdreisen, Jagdmöglichkeiten, jagdbezogenen Leistungen und damit verbundenen Reiseleistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes in Textform vereinbart wurde.

(2) Horrido Jagdreisen handelt ausschließlich als Vermittlerin. Verträge über die vermittelten Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweils im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder sonst in Textform benannten Vertragspartner zustande. Dieser kann sich zur Durchführung einzelner Leistungen lokaler Leistungsträger bedienen.

(3) Horrido Jagdreisen ist nicht Reiseveranstalterin, nicht Anbieterin der Jagdleistungen, nicht Revierbetreiberin und nicht Leistungserbringerin vor Ort. Vertragspartner und eingebundene Leistungsträger sind keine Erfüllungsgehilfen von Horrido Jagdreisen. Rechtsverbindliche Erklärungen in deren Namen gibt Horrido Jagdreisen nur bei ausdrücklicher Vollmacht in Textform ab oder nimmt sie nur dann entgegen.

§ 2 Vermittlungsauftrag, Angebote und Vertragsschluss

(1) Der Vermittlungsauftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über die Website oder sonst elektronisch erteilt werden. Mit einer verbindlichen Buchungserklärung oder einem konkreten Vermittlungsauftrag bietet der Kunde Horrido Jagdreisen den Abschluss eines Vermittlungsvertrages an. Bloße Anfragen zu Reise- oder Jagdmöglichkeiten sind unverbindlich. Eine elektronische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vermittlungsvertrag kommt durch ausdrückliche Annahme oder durch Aufnahme der Vermittlungstätigkeit durch Horrido Jagdreisen zustande.

(2) Darstellungen auf Website, Social Media, Flyern,
E-Mails oder sonstigen Unterlagen stellen kein eigenes verbindliches Reiseangebot von Horrido Jagdreisen dar. Sie dienen der Information und Vermittlung.

(3) Ein Vertrag über die vermittelten Leistungen kommt erst durch Bestätigung oder Annahme durch den jeweiligen Vertragspartner zustande. Maßgeblich sind das konkrete Angebot, die Buchungsbestätigung, die Leistungsbeschreibung sowie die Bedingungen, Preislisten und Vorgaben des jeweiligen Vertragspartners. Soweit der Vertragspartner lokale Leistungsträger einbindet, können zusätzlich deren Vorgaben für die jeweilige Leistungserbringung maßgeblich sein.

§ 3 Inhalt der Vermittlungsleistung

(1) Kern der Tätigkeit von Horrido Jagdreisen ist die Vermittlung geeigneter Jagdreisen, Jagdmöglichkeiten und damit verbundener Leistungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner. Die Vermittlungsleistung umfasst insbesondere die Bearbeitung der Kundenanfrage, die vermittlungsbezogene Beratung auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Wünsche und Angaben, die Abstimmung geeigneter Angebote, die Benennung des jeweiligen Vertragspartners sowie die Weiterleitung und vermittlungsbezogene Erläuterung wesentlicher Informationen, Angebote, Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Zahlungsinformationen, Reiseunterlagen und sonstiger Unterlagen.

(2) Horrido Jagdreisen kann die Kommunikation zwischen Kunde und Vertragspartner sowie die Organisation vor Ort unterstützend begleiten. Eine etwaige persönliche Anwesenheit von Horrido Jagdreisen dient ausschließlich der vermittlungsbezogenen Koordination, Kommunikation oder Dolmetscherunterstützung und begründet keine eigene Durchführungspflicht, Jagdführung oder Leistungserbringung vor Ort. Die gemeinsame Darstellung mehrerer Leistungsbestandteile erfolgt vorbehaltlich gesetzlicher Einordnung ausschließlich als Darstellung fremder Leistungen.

(3) Horrido Jagdreisen schuldet nicht die Durchführung oder Kontrolle der vermittelten Jagdreise oder Leistungen. Nicht geschuldet sind insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Transfers, Jagdführung, Abschussmöglichkeiten, Jagderfolg, Trophäenbehandlung/-versand, behördliche Genehmigungen und operative Organisation vor Ort.

§ 4 Informationen und Unterlagen

(1) Horrido Jagdreisen leitet dem Kunden die vom Vertragspartner bereitgestellten Leistungsbeschreibungen, Vertragsbedingungen, Informationen, Rechnungen, Zahlungsinformationen und Reiseunterlagen weiter. Diese Informationen werden nicht zu eigenen Leistungszusagen von Horrido Jagdreisen.

(2) Eine eigenständige inhaltliche, rechtliche, fachliche oder behördliche Prüfung veranstalterseitiger Informationen schuldet Horrido Jagdreisen nicht. Horrido Jagdreisen achtet lediglich auf offenkundige Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Widersprüche im Rahmen zumutbarer Vermittlersorgfalt.

(3) Soweit Horrido Jagdreisen Dokumentenkopien oder Nachweise des Kunden entgegennimmt, prüft oder weiterleitet, erfolgt dies ausschließlich als formale Vorab-, Vollständigkeits- oder Plausibilitätsprüfung. Eine Gewähr für Echtheit, materielle Richtigkeit, fortbestehende Gültigkeit, behördliche Anerkennung oder rechtliche Ausreichendheit wird nicht übernommen.

§ 5 Preise, Vergütung und Kosten

(1) Genannte Preise beruhen regelmäßig auf Angaben des jeweiligen Vertragspartners und beziehen sich auf die jeweils ausdrücklich bezeichneten vermittelten Leistungen.

(2) Anzahlungen, Restzahlungen, Abschussgebühren, Trophäenpreise, Kautionen, Storno- und Umbuchungskosten sowie sonstige Kosten werden grundsätzlich vom jeweiligen Vertragspartner festgelegt.

(3) Horrido Jagdreisen erhält für ihre Vermittlungstätigkeit grundsätzlich eine Vergütung vom Vertragspartner. Dem Kunden entstehen für die reine Vermittlung keine gesonderten Kosten, sofern nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich eine separate Service-, Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühr vereinbart wurde.

§ 6 Zahlungsabwicklung

(1) Zahlungen für vermittelte Leistungen sind grundsätzlich unmittelbar an den jeweiligen Vertragspartner und ausschließlich auf die von diesem benannten Konten zu leisten.

(2) Horrido Jagdreisen nimmt Kundengelder für fremde Leistungen nicht mit schuldbefreiender Wirkung entgegen, sofern hierfür nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Inkassovollmacht in Textform besteht und gesetzliche Anforderungen eingehalten werden.

(3) Horrido Jagdreisen darf Rechnungen, Zahlungsinformationen, Buchungsbestätigungen, Reiseunterlagen, Zahlungserinnerungen und organisatorische Hinweise des Vertragspartners an den Kunden weiterleiten. Rechtsverbindliche Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktritts-, Kündigungs-, Storno- oder Erstattungsentscheidungen erfolgen ausschließlich durch den Vertragspartner, sofern keine ausdrückliche Vollmacht in Textform besteht.

§ 7 Weiterleitung von Erklärungen und Mitteilungen

(1) Erklärungen des Kunden zur Durchführung der vermittelten Leistungen, insbesondere Rücktritt, Storno, Umbuchung, Reklamation oder Mängelanzeige, sind grundsätzlich an den jeweiligen Vertragspartner zu richten.

(2) Gehen solche Erklärungen bei Horrido Jagdreisen ein, nimmt Horrido Jagdreisen diese ausschließlich als Vermittlerin entgegen und leitet sie im Rahmen der Vermittlung an den jeweiligen Vertragspartner weiter.

(3) Horrido Jagdreisen trifft keine eigene Entscheidung über Rücktritt, Stornierung, Umbuchung, Erstattung, Minderung, Abhilfe, Stornokosten oder sonstige Rechtsfolgen. Maßgeblich sind insoweit die Bedingungen und Entscheidungen des jeweiligen Vertragspartners. Mitteilungen des Vertragspartners zu Änderungen, Absagen, organisatorischen Hinweisen oder sonstigen Informationen leitet Horrido Jagdreisen an den Kunden weiter, sobald entsprechende Informationen vorliegen.

§ 8 Mitwirkungspflichten und amtliche Vorschriften

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für Vermittlung, Buchung und Durchführung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, zutreffend und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere Kontaktdaten, Reisedaten, jagdliche Wünsche, jagdliche Erfahrung, Passdaten, Jagdschein, waffenrechtliche Dokumente, Versicherungsnachweise und sonstige jagd- oder reisebezogene Unterlagen.

(2) Der Kunde hat Horrido Jagdreisen unverzüglich zu informieren, wenn Angaben oder Unterlagen unrichtig, unvollständig, nicht mehr aktuell, abgelaufen, widerrufen, entzogen oder sonst ungültig sind.

(3) Der Kunde ist selbst für gültige Originaldokumente sowie die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Waffen-, Jagd-, Gesundheits-, Versicherungs-, Einreise- und Ausreisevorschriften verantwortlich, soweit Horrido Jagdreisen nicht ausdrücklich eine eigene Informationspflicht trifft.

(4) Übermittelte Angebote, Buchungsbestätigungen, Rechnungen und Reiseunterlagen sind vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erkennbare Fehler, Unstimmigkeiten oder Abweichungen sind Horrido Jagdreisen unverzüglich in Textform mitzuteilen.

§ 9 Jagderfolg, Trophäen und höhere Gewalt

(1) Horrido Jagdreisen schuldet keinen Jagderfolg, keine Abschussmöglichkeit, kein bestimmtes Trophäengewicht, keine Trophäenqualität, keine Revierfreigabe und keine bestimmte Wilddichte.

(2) Trophäenbewertung, Präparation, Transport, Ausfuhr, Einfuhr sowie hierfür erforderliche Dokumente richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners und den geltenden Vorschriften.

(3) Leistungsstörungen, Änderungen, Ausfälle oder Mehrkosten aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, jagdrechtlicher Beschränkungen, Naturereignissen, Seuchen, politischen Ereignissen, Streiks oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Horrido Jagdreisen begründen keine eigene Haftung von Horrido Jagdreisen, soweit keine eigene Pflicht verletzt wurde.

§ 10 Haftung und Buchungsfehler

(1) Horrido Jagdreisen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Vermittlungsleistung. Für die Durchführung der vermittelten Reise-, Jagd- oder sonstigen Leistungen haftet Horrido Jagdreisen nicht, soweit diese vom jeweiligen Vertragspartner geschuldet werden.

(2) Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung eigener Vermittlungs-, Beratungs- oder Informationspflichten bleibt unberührt. Horrido Jagdreisen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Horrido Jagdreisen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die gesetzliche Haftung für Buchungsfehler bleibt unberührt. Für Fehler in Systemen, Unterlagen oder Prozessen des Vertragspartners oder sonstiger Dritter haftet Horrido Jagdreisen nur, soweit Horrido Jagdreisen diese selbst zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz und Verbraucherstreitbeilegung

(1) Horrido Jagdreisen verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Zur Vermittlung, Buchung, Durchführung, Abrechnung, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation können erforderliche Daten und Unterlagen an Vertragspartner, Reviere, Hotels, Transportunternehmen, Behörden, Versicherungen oder sonstige beteiligte Stellen übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Horrido Jagdreisen.

(2) Horrido Jagdreisen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Horrido Jagdreisen, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Vermittlungsbedingungen.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Horrido Jagdreisen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht; im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.